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Aufgrund der Lage im Hochwassergebiet („HQ100“) sind bauliche Maßnahmen möglich, da keinerlei fortschwemmbaren Gegenstände in dem HQ100-Gebiet gelagert werden dürfen.
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§ 78a Abs. 1 Nr. 4 WHG
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Eingrenzung der Anlage mittels Variosteinen
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Prüfung und Berechnung der Auswirkungen von Ingenieurbüro (Fa. Tillig Ingenieure und Fa. Hydrotec)
Wasserwirtschaft - Notwendige Anpassungen
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Schaffung eine Retentionsbeckens am selben Gewässer
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Retentionsbecken wird auf der anderen Bachseite geschaffen (ca. 2.000 m³)
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Klärung der Auffüllung mit dem Landwirtschaftsamt
- Gesamtbetrag ca. 2.000 m³
- Hiervon können ca. 750 m³auf dem gleichen Grundstück eingebaut werden.
- Ca. 1.250 m³ müssen anderweitig entsorgt werden.
- Teilfreigabe wurde am 28.10.2022 erteilt.
- Einrichtung der Baustelle
- Entfernen der Zäune
- Entfernen der Sprenkleranlage
- Abtragen des Humus
- Detaillierung Retentionsbecken eingereicht am 07.11.2022.
- Abschließend Gesamtfreigabe seitens Landratsamt.