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FÖRDERVEREIN
79780 Weizen
Im Förderverein können engagierte Menschen ihre Verbundenheit mit dem Fußball des FC Weizen zeigen. Satzungsgemäß ist die Hauptaufgabe die Pflege und Instandhaltung unserer Sportanlagen.
Der Fußballverein soll unterstützt werden durch die Beschaffung von Kapital in Form von Beiträgen und Spenden sowie durch Erträge bei Veranstaltungen und bei der Vermarktung von Werberechten des Fußballvereins. Mit den erwirtschafteten Mitteln wird der Förderverein ausschließlich den Fußballverein unterstützen. Das Ziel dieser Unterstützung ist, das Fußballangebot sowohl im Jugend- als auch im Frauen- und Herrenbereich zu fördern. Weiter soll die seit Jahren erfolgreiche Jugendarbeit des Fußballvereins auch in der Zukunft erhalten, qualifiziert und ausgebaut werden. Außerdem wird der Förderverein alle Fußballmannschaften des FC WEIZEN bei Veranstaltungen, Ausflügen, Turnieren sowie Saisonabschlussfeiern und Kameradschaftsabenden unterstützen. Die Förderung der Anschaffung von Sportgeräten und Sportkleidung gehört ebenfalls dazu.
Wir streben an, eine große Zahl von Fördermitgliedern zu gewinnen und auch die Mitgliederzahl beständig hoch zu halten. Durch die Mitgliedsbeiträge von jährlich 40,00 € und die Spenden soll ein kontinuierliches Budget vorhanden sein. Fördervereinsmitglieder unterstützen mit ihrem Beitrag oder einer Spende ausschließlich den Fußballverein mit seinen Mannschaften. Spender erhalten vom Förderverein eine Spendenbescheinigung. Der Förderverein übernimmt einige Veranstaltungen des Fußballvereins.
Werden Sie Mitglied im Verein zur Förderung des FC Weizen. Unseren MITGLIEDSANTRAG können Sie direkt rechts im Bereich DOWNLOADS herunterladen und ausfüllen. Wirken Sie im Förderverein durch Ideen und deren Umsetzung mit. Unterstützen Sie den Förderverein mit Spenden.
Dafür können Sie folgende Bankverbindung benutzen:
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Der Verein führt den Namen „Förderverein FC Weizen“.
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Er hat seinen Sitz in Stühlingen Ortsteil Weizen und wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht Freiburg eingetragen.
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Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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Vereinszweck ist die Förderung des Sports durch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft (§ 58 Nr. 1 AO), nämlich für den als gemeinnützig anerkannten Sportverein FC Weizen 1924 e.V.
- § 3 Zweckerfüllung, -erreichung, -verwirklichung
- § 4 Steuerbegünstigte Zwecke
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Er ist ein Förderverein i. S. von § 58 Nr. 1 AO, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung der in § 2 der Satzung genannten steuerbegünstigten Einrichtung.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
- Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.
- Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
- Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Ausübung des Stimmrechts kann nicht einem anderen überlassen werden. Mit der Anmeldung unterwirft sich das Mitglied dieser Satzung und aller Beschlüsse.
- Mitglieder haben Adressänderungen mitzuteilen.
- Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod.
- Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig.
- Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verstößt.
- Eine Streichung der Mitgliedschaft ist zulässig, wenn das Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung der Beiträge im Rückstand ist. Die Streichung kann durch den Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf die Streichung zu enthalten hat, drei Monate vergangen sind. Die erforderlichen Schreiben gelten zwei Tage nach Absendung an die letzte bekannte Adresse als zugegangen.
- Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassierer sowie dem Schriftführer (Vorstand im Sinne des § 26 BGB).
- Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten, jeder ist alleinvertretungsberechtigt.
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
- Dem Vorstand obliegt neben der Vertretung des Vereins die Wahrnehmung der Vereinsgemeinschaft nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
- Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Sie ist ferner einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse gebietet oder ein Fünftel der Vereinsmitglieder dies schriftlich und unter Angabe der Gründe und des Zwecks vom Vorstand verlangt.
- Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens acht Tagen zuvor durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Stühlingen.
- Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung beschlussfähig.
- Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet, soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt, die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Die Änderung des Vereinszweckes bedarf einer 9/10-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder.
- Die Art der Abstimmung wird durch den Versammlungsleiter festgelegt. Eine schriftliche Abstimmung hat jedoch zu erfolgen, wenn ein Drittel der erschienenen Mitglieder dies beantragt.
- Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift, die vom Versammlungsleiter zu unterschreiben ist, aufzunehmen.
- Zur Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von drei Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
- Die Abstimmung über die Auflösung ist namentlich vorzunehmen.
1. Es ist unser Ziel, den FC Weizen im Hinblick auf Leidenschaft, Leistungsernst und Wirtschaftlichkeit, aber auch durch Geselligkeit und Kameradschaft, zu einem vorbildlichen Fußballverein in der Region zu machen.
2. Der FC Weizen steht auf der Grundlage ethischer Werte wie Ehrlichkeit, Anstand, Ordnung, Hilfsbereitschaft, Verantwortung und Lebensfreude allen Menschen offen, und zwar unabhängig von Alter, Religion, Herkunft oder Nationalität.
3. Wir wollen Begeisterung auslösen für ehrlichen, attraktiven und fairen Amateurfußball. Jugendlichen und Erwachsenen bieten wir die Möglichkeit, das Fußballspiel sowohl als Breitensport als auch auf hohem Leistungsniveau zu betreiben. Für letzteres streben wir im Rahmen unserer Möglichkeiten große Ziele an.
4. Finanzielle Aspekte dürfen dabei jedoch nicht im Vordergrund stehen. Vielmehr sollen eine kompetente Führung, leidenschaftliche Mitarbeiter sowie begeisterungsfähige, spielstarke Mannschaften mit erfahrenen Führungsspielern und jungen Talenten durch gute Leistungen für öffentliches Interesse und ein gesellschaftliches Miteinander sorgen.
5. Besonderen Wert legen wir auf die leistungsorientierte Nachwuchsarbeit, in deren Mittelpunkt die ganzheitliche und individuelle Ausbildung, vor allem aber auch die charakterliche Förderung der heranwachsenden Spieler steht.
6. FC Weizen-Spieler sind in technischer, kämpferischer und charakterlicher Hinsicht Vorbildfußballer: Die alten Fußballwerte Ausdauer, Disziplin, Technik, Kampf, Einsatz, Teamgeist und sportlicher Lebenswandel gelten bei uns immer noch. Da wachen wir streng darüber.
7. Beim FC Weizen streben wir einen technisch anspruchsvollen modernen Kombinationsfußball mit Raum für individuelle Kreativität an. FC Weizen-Mannschaften zeichnen sich durch eine besondere Geschlossenheit und einen gemeinsamen Siegeswillen aus.
8. Unser Spielstil ist von der Vereinsführung langfristig festgelegt, damit zielgerichtet Trainer und Spieler verpflichtet und die Nachwuchsmannschaften entsprechend ausgebildet werden können. Die älteren Jugendmannschaften werden deshalb an diesen Spielstil herangeführt, um ihn zu verinnerlichen und situativ variabel einzusetzen.
9. Für die Umsetzungsstrategie und Taktik sind die jeweiligen Trainer zuständig. Spielzüge, taktisches Verhalten und Standardsituationen sind im Training gewissenhaft einzustudieren und im Spiel entsprechend durchdacht auszuführen.
10. Jeder Verantwortliche ist sich seiner Vorbildfunktion bewusst und repräsentiert den Verein durch entsprechendes Verhalten. Wir gehen alle respektvoll, kritikfähig und geradeaus miteinander um, denken positiv und faszinieren andere mit unserer Begeisterung.
11. Schließlich betrachten wir den Fußballsport als eine attraktive Sportart, die wie kaum eine andere mentalen Ausgleich schafft, aber auch Teamgeist, Verantwortung und Eigeninitiative gleichermaßen fördert. Dies ist bei heranwachsenden Jugendlichen besonders wichtig.