WIR PACKEN ES AN!

WIR PACKEN ES AN!

Der FC Weizen 1924 e.V. möchte seinen Rasentrainingsplatz durch einen modernen, zeitgemäßen Kunstrasenplatz ersetzen. Die Maßnahme ist dringend notwendig, um unseren Jugend- und Aktivmannschaften eine attraktive sportliche Zukunft in Weizen bieten zu können. Dafür brauchen wir Deine Unterstützung. MACH MIT!

IN ZUKUNFT

IN ZUKUNFT

Der FC Weizen feiert 2024 sein 100 jähriges Jubiläum. Damit Tradition und Zukunft zusammen finden, brauchen wir eine belastbare Trainings- und Spielstätte.

MIT NACHHALTIGKEIT UND RESSOURCENSCHONEND

MIT NACHHALTIGKEIT UND RESSOURCENSCHONEND

wollen wir den Sportplatzbau umsetzen. Das bedeutet Reduktion von erheblichen Wassermengen zur Rasenbewässerung, von Düngemitteln und fossiler Energie für Rasenpflege. Jugendarbeit und Spielbetrieb bedeuten Inklusion und Integration, gerade in der ländlichen Region. Eine gelingende Sozialisation über Jahrzehnte und für dir Zukunft braucht eine nachhaltige und belastbare Platzinfrastruktur.

SPONSORENLAUF

SPONSORENLAUF

Start ist um 16:00 Uhr auf dem Sportplatz in Weizen. Es beginnen die kleinsten, also die Vorschulkinder und dann geht es gestaffelt je nach Altersstufe. Die Anzahl der Runden werden gezählt und auf den Sponsorenvertrag übertragen. Die Kinder erhalten ihren Vertrag zurück, sammeln damit bei ihren Sponsoren die entsprechenden Spenden ein und übergeben diese im Idealfall gleich vorort in die Spendenbox oder Sie überweisen den Betrag später auf das Spendenkonto: FC Weizen 1924 e.V. IBAN: DE87 6805 1207 0008 1473 81.

ABRISSPARTY

ABRISSPARTY

Vor dem Start des Kunstrasenplatzbau feiert die Landjugend Weizen mit dem FC Weizen nochmals eine BIG PARTY auf dem alten Trainingsrasenplatz. TICKET VORVERKAUF


 

Startschuß Umbau Kunstrasenplatz!!!

Das lange Warten hat ein Ende! Das Landratsamt hat uns genehmigt mit den ersten Arbeiten beginnen zu dürfen. Am kommenden Samstag, den 05.11.2022, werden wir einen großen Arbeitseinsatz durchführen mit dem Ziel die Baustelle einzurichten und die Ballfangzäune zu demontieren.
"Es wird zu witterungsbedingten Verzögerungen kommen".

• Menüpunkt Kunstrasen mit Anforderungen und Mehrkosten aktualisiert • Zeitplan jetzt aktuellBilder vom Kunstrasenbau

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Rolf Büche
Breitenfeldstrasse 7
79780 Weizen
 
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Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeauftragter.de
Gründe, warum ein Förderverein
Im Förderverein können engagierte Menschen ihre Verbundenheit mit dem Fußball des FC Weizen zeigen. Satzungsgemäß ist die Hauptaufgabe die Pflege und Instandhaltung unserer Sportanlagen. 
Ziele: Was wollen wir mit dem Förderverein erreichen? 
Der Fußballverein soll unterstützt werden durch die Beschaffung von Kapital in Form von Beiträgen und Spenden sowie durch Erträge bei Veranstaltungen und bei der Vermarktung von Werberechten des Fußballvereins. Mit den erwirtschafteten Mitteln wird der Förderverein ausschließlich den Fußballverein unterstützen. Das Ziel dieser Unterstützung ist, das Fußballangebot sowohl im Jugend- als auch im Frauen- und Herrenbereich zu fördern. Weiter soll die seit Jahren erfolgreiche Jugendarbeit des Fußballvereins auch in der Zukunft erhalten, qualifiziert und ausgebaut werden. Außerdem wird der Förderverein alle Fußballmannschaften des FC WEIZEN bei Veranstaltungen, Ausflügen, Turnieren sowie Saisonabschlussfeiern und Kameradschaftsabenden unterstützen. Die Förderung der Anschaffung von Sportgeräten und Sportkleidung gehört ebenfalls dazu. 
Umsetzung: Wie wollen wir den Fußballverein unterstützen? 
Wir streben an, eine große Zahl von Fördermitgliedern zu gewinnen und auch die Mitgliederzahl beständig hoch zu halten. Durch die Mitgliedsbeiträge von jährlich 40,00 € und die Spenden soll ein kontinuierliches Budget vorhanden sein. Fördervereinsmitglieder unterstützen mit ihrem Beitrag oder einer Spende ausschließlich den  Fußballverein mit seinen Mannschaften. Spender erhalten vom Förderverein eine Spendenbescheinigung. Der Förderverein übernimmt einige Veranstaltungen des Fußballvereins. 
Was können Sie für den Fußball des FC Weizen tun? 
Werden Sie Mitglied im Verein zur Förderung des FC Weizen. Unseren MITGLIEDSANTRAG können Sie direkt rechts im Bereich DOWNLOADS herunterladen und ausfüllen. Wirken Sie im Förderverein durch Ideen und deren Umsetzung mit. Unterstützen Sie den Förderverein mit Spenden. 
Dafür können Sie folgende Bankverbindung benutzen:
Bezirkssparkasse Bonndorf-Stühlingen          
DE92 6805 1207 0000 3073 63 BIC: SOLADES1BND
  1. Der Verein führt den Namen „Förderverein FC Weizen“.
  2. Er hat seinen Sitz in Stühlingen Ortsteil Weizen und wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht Freiburg eingetragen.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  4. Vereinszweck ist die Förderung des Sports durch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft (§ 58 Nr. 1 AO), nämlich für den als gemeinnützig anerkannten Sportverein FC Weizen 1924 e.V.
§ 2 Vereinszweck, Ziele
 
Dessen Vereinszweck ist eine Förderung und Ausübung des Fußballsports.
  • § 3 Zweckerfüllung, -erreichung, -verwirklichung
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung nachfolgender Mittel, Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zwecke dienen.
  • § 4 Steuerbegünstigte Zwecke
  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Er ist ein Förderverein i. S. von § 58 Nr. 1 AO, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung der in § 2 der Satzung genannten steuerbegünstigten Einrichtung.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
  4. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  6. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.
  7. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
  8. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Ausübung des Stimmrechts kann nicht einem anderen überlassen werden. Mit der Anmeldung unterwirft sich das Mitglied dieser Satzung und aller Beschlüsse.
  9. Mitglieder haben Adressänderungen mitzuteilen.
  10. Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod.
  11. Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig.
  12. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verstößt.
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitglieder-Versammlung mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Vor dem Beschluss über den Ausschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Der Beschluss des Ausschlusses ist dem Betroffenen durch den Vorstand bekannt zu geben.
  1. Eine Streichung der Mitgliedschaft ist zulässig, wenn das Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung der Beiträge im Rückstand ist. Die Streichung kann durch den Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf die Streichung zu enthalten hat, drei Monate vergangen sind. Die erforderlichen Schreiben gelten zwei Tage nach Absendung an die letzte bekannte Adresse als zugegangen.
  2. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassierer sowie dem Schriftführer (Vorstand im Sinne des § 26 BGB).
  3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten, jeder ist alleinvertretungsberechtigt.
  4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
§ 7 Beiträge
Von den Mitgliedern werden jährliche Beiträge erhoben. Die Höhe des Beitrags sowie dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.
§ 8 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 9 Vorstand
 
Er bleibt jedoch bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes im Amt.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf seiner Amtsperiode aus, ist der verbleibende Vorstand berechtigt, für den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied hinzu zu wählen, welches das Amt kommissarisch weiterführt (Recht auf Selbstergänzung). Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.
  1. Dem Vorstand obliegt neben der Vertretung des Vereins die Wahrnehmung der Vereinsgemeinschaft nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
  2. Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Sie ist ferner einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse gebietet oder ein Fünftel der Vereinsmitglieder dies schriftlich und unter Angabe der Gründe und des Zwecks vom Vorstand verlangt.
  3. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens acht Tagen zuvor durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Stühlingen.
  4. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung beschlussfähig.
  5. Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet, soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt, die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Die Änderung des Vereinszweckes bedarf einer 9/10-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder.
  6. Die Art der Abstimmung wird durch den Versammlungsleiter festgelegt. Eine schriftliche Abstimmung hat jedoch zu erfolgen, wenn ein Drittel der erschienenen Mitglieder dies beantragt.
  7. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift, die vom Versammlungsleiter zu unterschreiben ist, aufzunehmen.
    1. Zur Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von drei Viertel der anwesenden           stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
    2. Die Abstimmung über die Auflösung ist namentlich vorzunehmen.
§ 10 Mitgliederversammlung
§ 11 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Stühlingen, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Ortsteil Weizen zu verwenden hat.
DER FÖRDERVEREIN FC WEIZEN UNTERSTÜTZT FOLGENDES

1. Es ist unser Ziel, den FC Weizen im Hinblick auf Leidenschaft, Leistungsernst und Wirtschaftlichkeit, aber auch durch Geselligkeit und Kameradschaft, zu einem vorbildlichen Fußballverein in der Region zu machen.

2. Der FC Weizen steht auf der Grundlage ethischer Werte wie Ehrlichkeit, Anstand, Ordnung, Hilfsbereitschaft, Verantwortung und Lebensfreude allen Menschen offen, und zwar unabhängig von Alter, Religion, Herkunft oder Nationalität.

3. Wir wollen Begeisterung auslösen für ehrlichen, attraktiven und fairen Amateurfußball. Jugendlichen und Erwachsenen bieten wir die Möglichkeit, das Fußballspiel sowohl als Breitensport als auch auf hohem Leistungsniveau zu ­betreiben. Für letzteres streben wir im Rahmen ­unserer Möglichkeiten große Ziele an.

4. Finanzielle Aspekte dürfen dabei jedoch nicht im Vordergrund stehen. Vielmehr sollen eine kompetente Führung, leidenschaftliche Mitarbeiter sowie begeisterungsfähige, spielstarke Mannschaften mit erfahrenen Führungsspielern und jungen Talenten durch gute Leistungen für öffentliches ­Interesse und ein gesellschaftliches Miteinander sorgen.

5. Besonderen Wert legen wir auf die leistungsorientierte Nachwuchsarbeit, in deren Mittelpunkt die ganzheitliche und individuelle Ausbildung, vor allem aber auch die charakterliche Förderung der heranwachsenden Spieler steht.

6. FC Weizen-Spieler sind in technischer, kämpferischer und charakterlicher Hinsicht Vorbildfußballer: Die alten Fußballwerte Ausdauer, Disziplin, Technik, Kampf, Einsatz, Teamgeist und sportlicher Lebenswandel gelten bei uns immer noch. Da wachen wir streng darüber.

7. Beim FC Weizen streben wir einen technisch anspruchsvollen modernen Kombinationsfußball mit Raum für individuelle Kreativität an. FC Weizen-Mannschaften zeichnen sich durch eine ­besondere Geschlossenheit und einen gemeinsamen Siegeswillen aus.

8. Unser Spielstil ist von der Vereinsführung langfristig festgelegt, damit zielgerichtet Trainer und Spieler verpflichtet und die Nachwuchs­mannschaften entsprechend ausgebildet werden können. Die älteren Jugendmannschaften werden deshalb an diesen Spielstil herangeführt, um ihn zu verinnerlichen und situativ variabel einzusetzen.

9. Für die Umsetzungsstrategie und Taktik sind die jeweiligen Trainer zuständig. Spielzüge, taktisches Verhalten und Standardsituationen sind im Training gewissenhaft einzustudieren und im Spiel entsprechend durchdacht auszuführen.

10. Jeder Verantwortliche ist sich seiner Vorbildfunktion bewusst und repräsentiert den Verein durch entsprechendes Verhalten. Wir gehen alle respektvoll, kritikfähig und geradeaus miteinander um, denken positiv und faszinieren andere mit unserer Begeisterung.

11. Schließlich betrachten wir den Fußballsport als eine attraktive Sportart, die wie kaum eine andere mentalen Ausgleich schafft, aber auch Teamgeist, Verantwortung und Eigeninitiative gleichermaßen fördert. Dies ist bei heranwachsenden Jugendlichen besonders wichtig.

MACH MIT

EINE SPENDE FÜR UNSERE ZUKUNFT
P R O J E K T       K U N S T R A S E N
Spendenkonto:
FC Weizen 1924 e.V. IBAN: DE87 6805 1207 0008 1473 81

500er Club

Besonders treue und dem Verein verbundene Mitglieder treten dem 500er Club bei und unterstützen damit den Kunstrasenplatz mit 500 Euro. In diesem auserwählten Kreis sind praktisch alle Aktivspieler aber auch sehr viele andere Mitglieder und Ehrenmitglieder. Der 500er Club wird sich zu einer speziellen Einweihungsfeier treffen und auch zukünftig bei speziellen Anlässen besondere Partys feiern. Selbstverständlich erhaltet Ihr eine Spendenbescheinigung für die Spende. Die Erwähnung in der Festschrift (Sponsorenliste), im Internet (Sponsorenliste) und auf der Sponsorentafel ist Ehrensache.

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